Fachstelle Pflegefamilien
(gesetzl. Grundlagen: § 33 SGB VIII (KJHG), § 80 SGB IX Eingliederungshilfe)
Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihren eigenen Familien leben können, weil ihre Entwicklung gefährdet ist, braucht es Familien, die ihnen vorübergehend oder auf Dauer einen neuen Lebensort geben. Die Gründe, warum Kinder und Jugendliche einen neuen Lebensmittelpunkt brauchen sind vielfältig. Diese jungen Menschen benötigen familiäre Geborgenheit, Schutz und verlässliche Bezugspersonen. In einer Pflegefamilie erfahren Kinder und Jugendliche Zuwendung, können sich mit dieser Unterstützung und Förderung entwickeln.
Fachstelle Pflegefamilien im Überblick
Name | Adresse |
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Fachstelle Pflegefamilien | Verner Straße 3 33154 Salzkotten |