Pflegekinderhilfe

(gesetzl. Grundlagen: § 33 SGB VIII (KJHG), § 80 SGB IX Eingliederungshilfe)

Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihren eigenen Familien leben können, weil ihre Entwicklung gefährdet ist, braucht es Familien, die ihnen vorübergehend oder auf Dauer einen neuen Lebensort geben. Die Gründe, warum Kinder und Jugendliche einen neuen Lebensmittelpunkt brauchen sind vielfältig. Diese jungen Menschen benötigen familiäre Geborgenheit, Schutz und verlässliche Bezugspersonen. In einer Pflegefamilie erfahren Kinder und Jugendliche Zuwendung, können sich mit dieser Unterstützung und Förderung entwickeln.

Pflegekinderhilfe im Überblick

NameAdresse
Pflegekinderhilfe PaderbornBrakendiek 2
33129 Delbrück-Lippling